Dolmetschende sind in den vielfältigsten Bereichen einsetzbar. Eine Übersicht finden Sie HIER.

Die Kosten werden meistens von offiziellen Trägern übernommen. Nur bestimmte Bereiche müssen privat gezahlt werden.

 


BereichKostenträgerBeantragung notwendig?
ArbeitslebenIntegrationsamt/ Kommunaler Sozialverband (KSV)jain Sachsen über das vereinfachte Verwaltungsverfahren (VVV) der LDZ

Hier muss lediglich ein einzelnes Formular ausgefüllt werden (wahlweise online).

Dieses wird zur Prüfung bzw. Genehmigung an den Integrationsfachdienst geschickt und von dort direkt zur Landesdolmetscherzentrale weitergeleitet, welche sich um die Organisation des Dolmetschers kümmert. Ggf. Wunschdolmetscher vermerken.

FormularFormular
Medizinambulant und stationär: Krankenkasse

(ändert sich möglicherweise; abhängig VdeK-Vertrag)

dann stationär: Krankenhaus/ Fallpauschale
(nein)Ausnahme sind Reha-Maßnahmen bzw. ambulante Therapien – bei der Krankenkasse oder ggf. Rentenversicherung beantragen
Ämterdas jeweilige Amtjaformlos

unbedingt im Vorfeld beantragen, sonst erfolgt keine Kostenübernahme!
Polizei, Gerichtdie jeweilige Behörde(ja)formlos

Dolmetscher wird meist von der Behörde selbst bestellt (am besten nachfragen)
BildungFort- und Weiterbildungen/ Seminare etc. innerhalb eines sozialversicherungspflichtigen Arbeits-verhältnisses: Integrationsamt/ KSV

Ausbildung (Schule, Berufsschule, Studium, Umschulung): evt. Amt für Familie und Soziales (bitte konkret erfragen)

Volkshochschule, Kurse o.ä.: Selbstzahler
jaformlos
Privatleben, öffentliches LebenSelbstzahlernein