Dolmetschende sind in den vielfältigsten Bereichen einsetzbar. Eine Übersicht finden Sie HIER.
Die Kosten werden meistens von offiziellen Trägern übernommen. Nur bestimmte Bereiche müssen privat gezahlt werden.
Bereich Kostenträger Beantragung notwendig?
Arbeitsleben Integrationsamt/ Kommunaler Sozialverband (KSV) ja in Sachsen über das vereinfachte Verwaltungsverfahren (VVV) der LDZ
Hier muss lediglich ein einzelnes Formular ausgefüllt werden (wahlweise online).
Dieses wird zur Prüfung bzw. Genehmigung an den Integrationsfachdienst geschickt und von dort direkt zur Landesdolmetscherzentrale weitergeleitet, welche sich um die Organisation des Dolmetschers kümmert. Ggf. Wunschdolmetscher vermerken.
FormularFormular
Medizin ambulant und stationär: Krankenkasse
(ändert sich möglicherweise; abhängig VdeK-Vertrag)
dann stationär: Krankenhaus/ Fallpauschale (nein) Ausnahme sind Reha-Maßnahmen bzw. ambulante Therapien – bei der Krankenkasse oder ggf. Rentenversicherung beantragen
Ämter das jeweilige Amt ja formlos
unbedingt im Vorfeld beantragen, sonst erfolgt keine Kostenübernahme!
Polizei, Gericht die jeweilige Behörde (ja) formlos
Dolmetscher wird meist von der Behörde selbst bestellt (am besten nachfragen)
Bildung Fort- und Weiterbildungen/ Seminare etc. innerhalb eines sozialversicherungspflichtigen Arbeits-verhältnisses: Integrationsamt/ KSV
Ausbildung (Schule, Berufsschule, Studium, Umschulung): evt. Amt für Familie und Soziales (bitte konkret erfragen)
Volkshochschule, Kurse o.ä.: Selbstzahler ja formlos
Privatleben, öffentliches Leben Selbstzahler nein